Wenn das Mandant zustandekommt, beginnen wir die Bearbeitung unverzüglich nachdem uns alle relevanten Unterlagen vorliegen. In der Regel fertigen wir einen ersten Schriftsatz-Entwurf, schicken Ihnen diesen noch einmal per E-Mail falls Änderungswünsche bestehen und leiten den Schriftsatz dann an die Behörde oder das Gericht weiter.
Die Bearbeitung bei den Behörden oder den Gerichten ist unterschiedlich lang und hängt von dem konkreten Sachverhalt ab. Da wir wissen, dass die Verfahren oft eine große Belastung darstellen, sind wir darum bemüht auf eine schnelle Bearbeitung hinzuwirken.